Website Corso Kino Mayen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Filmtheaterbetriebe Corso (FTB Corso)
1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung (gemäß Kartenaufdruck).
2. Der Besuch unseres Kinos unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet auf Anforderung zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
3. Reservierte Karten müssen bis spätestens 15 Minuten (am Wochenenden und an Feiertagen 30 Minuten) vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und
abgeholt sein. Kartenreservierungen, die nicht zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden, verfallen und die entsprechenden Plätze stehen dem freien Verkauf zu verfügen.
4. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nur vor Vorstellungsbeginn zurückgenommen. Eine Erstattung des
Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist nach Beginn der Vorstellung ausgeschlossen.
5. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.
6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.
7. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht die Geschäftsleitung dem ausdrücklich zustimmt.
9. Der Besucher verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventar. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen, gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
10. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot im gesamten Kinogebäude und somit auch auf den Toiletten ist Folge zu leisten. Mobiltelefone sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung, außer Betrieb zu nehmen. Die Benutzung von Film- oder Bildaufzeichnungsgeräten sind grundsätzlich untersagt.
11. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
12. Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich und können sowohl aus wirtschaftlichen, als auch technischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Filmes steht dem Besucher in keinem Fall zu.